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Popstar Taylor Swift erfüllt sich ihren „größten Traum“

Taylor Swift hat sich einen lang gehegten Traum erfüllt: Sie hat sich die Rechte an ihren ersten sechs Alben zurückgekauft.
Taylor Swift hat sich einen lang gehegten Traum erfüllt: Sie hat sich die Rechte an ihren ersten sechs Alben zurückgekauft.
Foto: Screenshot Instagram

Nach jahrelangem Streit hat die US-Sängerin Taylor Swift (35) die Rechte an ihren ersten sechs Alben gekauft. „Alle Musik, die ich je gemacht habe … gehört jetzt … mir“, schrieb die Sängerin auf ihrer Webseite. „Zu sagen, dass damit mein größter Traum wahr geworden ist, drückt es nur zurückhaltend aus.“ Was steckt hinter dem Deal – und was könnte das Ganze für Fans bedeuten? Ein Überblick. 

Was genau hat Swift da jetzt gekauft?

Die Rechte an den ersten sechs Alben, die die Musikerin je veröffentlicht hat: „Taylor Swift“ (2006), „Fearless“ (2008), „Speak Now“ (2010), „Red“ (2012), „1989“ (2014) und „Reputation“ (2017). Dazu gehören nach Angaben Swifts unter anderem auch noch Musikvideos, Konzertfilme, unveröffentlichte Songs sowie die zu den Alben gehörenden Illustrationen und Fotos. 

Wieso gehörten Swift diese Rechte nicht sowieso schon?

Swift war zu Beginn ihrer Karriere bei dem Musiklabel Big Machine unter Vertrag und nahm dort ihre ersten sechs Alben auf. Die Rechte gehörten – wie üblich – dem Label, das sie allerdings 2019 für mehr als 300 Millionen Dollar an eine Holding des früheren Musikmanagers Scooter Braun verkaufte – nach Angaben Swifts ohne Rücksprache oder Zustimmung von ihr. 

Es folgte ein jahrelanger öffentlicher Streit, den Swift auch häufig in ihren Songs thematisierte. 2020 verkaufte Braun die Rechte weiter, diesmal an die Investment-Firma Shamrock Capital in Los Angeles, von denen Swift sie nun erwarb.

Wieviel Geld hat Swift jetzt an Shamrock Capital bezahlt?

Dazu hat die Musikerin, die seit einiger Zeit mit dem Football-Star Travis Kelce zusammen ist, nichts verraten. Nur soviel: Während es für sie eine Herzensangelegenheit gewesen sei, sei es für Shamrock Capital letztlich ein Business-Deal gewesen – aber es sei immer „ehrlich, fair und respektvoll“ abgelaufen. 

Wie sieht es mit den anderen Alben von Swift aus?

2018 wechselte Swift zum Musiklabel Universal – und handelte einen Vertrag aus, demzufolge die Master-Rechte an allen seitdem dort von ihr erschienenen Alben ihr selbst gehören, darunter „Lover“ (2019), „Folklore“ (2020), „Evermore“ (2020), „Midnights“ (2022) und „The Tortured Poets Department“ (2024).

Zudem fand Swift noch einen ganz besonderen und so zuvor nie dagewesenen Kniff: Sie nahm einige ihrer ersten Alben einfach nochmal auf – und die Rechte an diesen mit dem Zusatz „Taylor’s Version“ versehenen Alben gehören ihr. Bislang gibt es diese Versionen von „Fearless“, „Red“, „1989“ und „Speak Now“.

Wie geht es jetzt weiter mit Swift?

Um die Sängerin war es nach dem Abschluss ihrer gigantischen „Eras“-Welttournee ein wenig ruhiger geworden. Neue Musik oder Auftritte sind derzeit nicht angekündigt. In dem Brief, mit dem sie auf ihrer Webseite den Alben-Deal verkündete, bedankte sich Swift ausgiebig bei ihren Fans für deren Unterstützung. 

Eine Frage aber dürfte Fans weiter umtreiben: Was wird nun aus den zwei noch nicht als „Taylor’s Version“ veröffentlichten Alben, „Taylor Swift“ und „Reputation“? Wird Swift diese noch veröffentlichen, wie ursprünglich angekündigt? 

Das Album „Taylor Swift“ sei schon komplett neu aufgenommen – „und ich liebe es wirklich, wie es jetzt klingt“, schreibt Swift. Die Arbeit an der Neuaufnahme von „Reputation“ habe sie dagegen immer vor sich hergeschoben, sie sei noch nicht einmal zu einem Viertel fertig.

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Das Album sei so sehr mit einer speziellen Zeit in ihrem Leben verbunden und es sei das eine dieser sechs Alben, von dem sie nicht glaube, dass man es besser machen könne. Ob und wenn ja, wann etwas von diesen Neuaufnahmen veröffentlicht werden könnte, ließ Swift offen. (dpa)

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