Nach ihrem YouTube- und Retro-Groove-Hit „Bist du down?“ veröffentlichte die Hamburgerin vor kurzem ihre EP „ACE X“ mit fünf neuen Songs, die alle mit dicken Bässen und außergewöhnlichen Trap-Beats ausgestattet sind. Den ersten Auftritt der Rapperin nach der Neuerscheinung gibt’s heute im Park-Café „Schöne Aussichten“ in Planten un Blomen. MOPOP verlost 2×2 Tickets für das Konzert!
Ace Tees Rap ist international und amerikanisch ausgerichtet. Die Songs „Hunnies“ und „Steez“ hatte sie schon vorab mit Videos veröffentlicht. Vom Look orientiert sie sich darin an den ganz Großen wie TLC, Aaliyah oder Destiny’s Child:
Ace Tee erschließt in Bezug auf Beats und Styles immer individuelles und expressives Neuland. Die logische Weiterentwicklung einer Künstlerin, die sich spätestens mit dem neuesten Release in jeder Hinsicht unverzichtbar gemacht hat.
Ace Tees Konzert findet heute (Freitag, 30. Oktober) im Rahmen von „Moondoo In The Park“ im Park-Café „Schöne Aussichten“ statt. Einlass: 20 Uhr, Beginn: 21 Uhr. Tickets: 24 Euro im Vorverkauf, 25 Euro an der Abendkasse.
Konzert von Ace Tee in Planten un Blomen: Hier Tickets gewinnen!
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, beantwortet einfach folgende Frage: Wie lautet der Name der aktuellen EP von Ace Tee? Schickt die Antwort in einer E-Mail mit dem Betreff „Ace Tee“, euren Namen sowie eine Telefonnummer (für die Gewinnerbenachrichtigung, am besten Handynummer) an: [email protected].
Teilnahmeschluss ist heute (Freitag, 30. Oktober), um 18 Uhr.
Konzert von Ace Tee in Planten un Blomen: Teilnahmebedingungen für das Gewinnspiel
Teilnahme ab 18 Jahren am 30.10.2020 (Einsendeschluss: 18 Uhr). Die Gewinner werden durch Los ermittelt. Die Gewinner werden telefonisch oder per Mail benachrichtigt. Veranstalterin des Gewinnspiels: Hamburger Morgenpost Verlags GmbH, Barnerstraße 14, 22765 Hamburg.
Daten der Teilnehmer werden zur Auswertung der Aktion gespeichert und 14 Tage nach der Beendigung der Aktion gesperrt und dann nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn es für die Durchführung der Gewinnspiels notwendig ist, z.B. an Veranstalter für die Gewinnerbenachrichtigung und Eintragung auf der Gästeliste.
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