„Zwischen Wahnsinn und Verstand ist oft nur eine dünne Wand“ – auf kaum einen trifft dieser Spruch so gut zu wie auf Helge Schneider. Der Tausendsassa, der 1993 „Katzeklo“ komponierte und damit ins kollektive Gedächtnis der Nation einging, kommt – wie eigentlich jedes Jahr – für zwei Gigs in den Stadtpark, um dort unter freiem Himmel seine irre geniale Musik und Improvisation sprachlicher und musikalischer Art zum Besten zu geben. Entweder man hasst ihn oder man liebt ihn, etwas dazwischen gibt es nicht.
Unbestritten ist Schneider ein Multitalent; mit seiner Band Travelling Stars macht er oft anspruchsvollen Jazz, greift dabei selbst zu Trompete, Saxofon, Klavier und anderen Instrumenten und lässt das Publikum an seinen ungefilterten Gedanken teilhaben. Und wenn er unter dem Motto „Katzeklo auf Räder“ über künstliche Intelligenz, Rasenmäh- und Saugroboter philosophiert oder wenn er mit großen Gesten seine Band dirigiert, müssen alle lachen. Sie lieben den Meister des Unsinns gerade für diese in jeder Hinsicht schrägen Auftritte.
Helge Schneider feiert im Stadtpark Geburtstag
Dass der Musiker, Komiker, Regisseur, Schauspieler und was er nicht sonst noch alles für Bezeichnungen verdient, am 30. August, also an einem der Konzerttage, seinen 69. Geburtstag feiert, merkt man ihm nicht an. Albern und vor Kreativität geradezu explodierend, ist Helge Schneider irgendwie immer vor allem eines: ein großes, irre geniales Kind.
Stadtpark: Freitag, 30. August und Samstag, 31. August, 19 Uhr, Tickets: 49 Euro
Gewinnspiel: Tickets für Helge Schneider gewinnen!
Für das Konzert von Helge Schneider am Freitagabend im Stadtpark verlosen wir 2×2 Tickets. Viel Glück!
Dafür einfach eine Mail mit Betreff „Helge Schneider“ an [email protected] senden und folgende Frage beantworten: Wie alt wird Helge Schneider am Freitag?
Veranstalter des Gewinnspiels ist die Morgenpost Verlag GmbH. Bei einer Teilnahme gelten unsere AGB als akzeptiert. Diese AGB finden Sie unter www.mopo.de/gewinnspiel-agb Teilnahmeschluss: Donnerstag, 29 August, 12 Uhr. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
































